Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid

Nach unten

wegen - Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid  Empty Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid

Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Apr 2018 - 10:07

 festgelegten Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen für das Merkzeichen G an?     SGB XII


BSG, Urteil v. 25.04.2018 - - B 8 SO 25/16 R


[b]Orientierungssatz ( Redakteur )

§ 30 Abs 1 SGB XII setzt für den Beginn der Gewährung des Mehrbedarfes – ausdrücklich - den Nachweis des Feststellungsbescheides des Versorgungsamts voraus.

Leitsatz ( Redakteur )

1. Zu Recht hat der Beklagte einen Mehrbedarf wegen des Merkzeichens "G" erst ab Beginn des Monats bewilligt, in dem die Klägerin den Feststellungsbescheid des Versorgungsamts als Nachweis vorgelegt hat.

2. Denn der Gesetzgeber wollte mit der zum 7.12.2006 erfolgten Gesetzesänderung nur den Nachweis durch Vorlage des Feststellungsbescheids einräumen, nicht aber einen Leistungsanspruch für die Vergangenheit bezogen auf den Zeitpunkt begründen, ab dem der Nachteilsausgleich vom Versorgungsamt anerkannt worden ist.
[/b]
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2018&nr=15166
 
Rechtstipp: ebenso LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 07.02.208 - L 2 SO 4444/17 und so nun eindeutig Adolph in Linhart/Adolph , SGB II, SGB XII, AsylbLG, Stand Mai 2013, § 30 Rn. 13
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Kommt es für die Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen erheblicher Gehbehinderung nach § 30 Absatz 1 SGB XII auf den Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder eines entsprechenden Bescheides beim Sozialhilfeträger oder auf den im Bescheid
» Keine Anerkennung eines Mehrbedarfs zur Anschaffung einer Gleitsichtbrille.
» Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt - Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der
»  Für die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens „G“ (§ 152 Abs. 4 SGB IX) entsprechend § 30 Abs. 1 SGB XII ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses
» Für die Beurteilung, ob ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung i.S.v. § 143a Abs. 1 S. 3 SGB III vorliegt, kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung bzw. den Zeitpunkt des Abschlusses der Beendigungsvereinbarung an. Dieser Zeitpunkt ist auch für die

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten