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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stefan Sell zu KdU: Die angemessenen "Kosten der Unterkunft und Heizung" im Hartz IV-System / erste Position gegen Forderungen des Landkreistages

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Beitrag von Willi Schartema Di 20 Feb 2018 - 11:57

Die angemessenen "Kosten der Unterkunft und Heizung" im Hartz IV-System. Stefan Sell setzt sich intensiver mit der Frage der ungedeckten KdU auseinander. Er nennt dabei auch eine Zahl: im Jahr 2016 wurden bundesweit 594 Mio. Euro Wohnkosten nicht von den Jobcentern übernommen.
Ansonsten geht es natürlich um die neue Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Arbeitsgruppe und die absolut nicht akzeptable Forderung des Landkreistages, dass die Angemessenheitswerte „zu einem Großteil aus Bestandsdaten der Jobcenter und Sozialämtern“ rausgenommen werden.
https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2018/02/die-angemessenen-kosten-der-unterkunft.html

Kurze Bemerkung dazu: Die Werte der KdU bei den Jobcentern und Sozialämtern werden in  sowieso zu geringer Höhe übernommen. Die Horrorzahl von 594 Mio. Euro nicht übernommener Wohnkosten im Jahr macht das mehr als deutlich. Diese Summe beinhaltet lediglich die Fallgruppe der Menschen, die eine Kostensenkungsaufforderung erhalten haben und dann nicht umgezogen sind. Es kommt hinzu: wenn SGB II’er von vorneherein in eine sozialrechtlich „unangemessene“, also zu teure, Wohnung ziehen, dann werden deren tatsächliche Mietkosten gar nicht mehr registriert. Wenn diese Fallgruppe mit in den Wert der nicht übernommenen KdU aufgenommen wird, erhöht sich die Summe um einige 100 Mio Euro pro Jahr.
Daher ist der Vorschlag vom Landkreistag ein absolutes No-Go, weil es immer weitere Kürzungsspiralen einleitet.

 ++++ Aufforderung zur Weiterleitung der ASMK-Protokolle ++++
Da in der ASMK Arbeitsgruppe die wesentlichen Punkte der zukünftigen Änderungen besprochen und geplant werden, bitte ich die Newsletterleser*innen, denen die Protokolle dazu vorliegen, darum, mir diese zu übersenden und weise darauf hin, dass eine solche Debatte grundsätzlich nicht im Geheimen zu erfolgen hat und wenigstens durch Bekanntwerden der Protokolle die Möglichkeit besteht hier frühzeitig zu intervenieren und eine die Betroffenen beachtende Position einbringen zu können.

++++ Aufforderung zur Weiterleitung der ASMK-Protokolle ++++
Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2314/
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