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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 8 Feb 2018 - 7:28

Den Tag ihrer Volljährigkeit hatte sich Sara eigentlich anders vorgestellt: Sei wollte eine Ausbildung machen, endlich eigenes Geld verdienen und auf eigenen Beinen stehen. Kurz vor ihrem Geburtstag erhielt sie aber einen Brief vom regionalen Inkassodienst der Bundesagentur für Arbeit. Von dort wurden mehrere tausend Euro von Sara zurückforderte.
Ihre Mutter hatte in den letzten Jahren aufstockend Leistungen vom Jobcenter bezogen, weil das Geld, das die Mutter in ihrem Halbtagsjob verdiente, für beide nicht ausreichte. Weil die Mutter auch unregelmäßig verdient kam es deshalb zu Überzahlungen und dadurch zu Rückforderungen vom Jobcenter.
Schuldenfalle JobCenter
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/schuldenfrei-erwachsen-volljaehrigkeit-und-hartz-iv_125544.html
 
 
Rechtstipp: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.09.2017 - L 2 AS 695/16 - Revision anhängig beim BSG - B 4 AS 43/17 R

Zur Frage, wie sich der Eintritt der Haftungsbeschränkung entsprechend § 1629a BGB nach Erlass des Widerspruchsbescheids auf ein laufendes Klageverfahren auswirkt.

Erstattung von SGB II-Leistungen - Beschränkung der Minderjährigenhaftung

Leitsatz ( Juris )

1. Die Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB findet im SGB II entsprechende Anwendung. Sie ist bereits im Erkenntnisverfahren über eine Anfechtungsklage gegen einen Erstattungsbescheid zu berücksichtigen (vgl BSG, Urt v 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R = BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr 2; Urt v 18. November 2014 - B 4 AS 12/14 R = SozR 4-1300 § 50 Nr 5).

2. Dies gilt auch, wenn die Volljährigkeit erst nach Erlass des Widerspruchsbescheids, während des laufenden Klageverfahrens eintritt (aA: LSG Berlin-Brandenburg, Urt v 19. April 2013 - L 26 AS 1379/10).

3. Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Altvermögens sind solche Gegenstände außer Betracht zu lassen, die gemäß § 811 ZPO von einer Pfändung ausgenommen sind.
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2310/
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