Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft

Nach unten

mehrbedarf - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft  Empty Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von Willi Schartema Di 23 Jan 2018 - 9:07

Sozialgericht Halle (Saale), Urt. v- 19.12.2017 - S 5 AS 2197/16


Die Zugehörigkeit der Tochter zur Bedarfsgemeinschaft der alleinerziehenden Mutter ist nicht Voraussetzung für die Gewährung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende, denn dass bei einem Kind, welches selbst Mutter eines Kindes ist, kein Mehrbedarf für Alleinerziehende mehr verursacht werde, verfängt nicht.

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II ist auch dann zu gewähren, wenn das minderjährige Kind, mit dem leistungsberechtigte Personen zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, selbst ein eigenes Kind hat.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, denn die Klägerin lebt neben ihrem bereits volljährigen Sohn allein mit ihrer noch minderjährigen Tochter und deren Sohn, ihrem Enkel, zusammen (vgl. zum sog. Drei-Generationen-Haushalt auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Juli 2014)- B 14 AS 54/13 R -, und sorgt allein und ohne Unterstützung Dritter für die Pflege und Erziehung ihrer Tochter (vgl. zur alleinigen Sorge für Pflege und Erziehung BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 167/11 R; BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 50/07 R).

2. Eine solches Normenverständnis und hierauf gründende sog. fachliche Hinweise widersprechen bereits dem eindeutig gefassten Wortlaut der Norm, welcher bedarfsbegründend allein auf die Person des alleinerziehenden Leistungsberechtigten abstellt. Auch lässt sich ein solches Verständnis weder entstehungsgeschichtlich noch mit dem Sinn und Zweck von § 21 Abs. 3 SGB II vereinbaren.
3. Denn insoweit nimmt die Regelung von § 21 Abs. 3 SGB II allein Bezug auf die besondere Bedarfssituation Alleinerziehender, die dadurch geprägt ist, dass bei diesem Personenkreis - in gleicher Weise wie bei den weiteren von § 21 SGB II erfassten Hilfebedürftigen - besondere Lebensumstände vorliegen, bei denen typischerweise ein zusätzlicher Bedarf zu bejahen ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 23/14 R). Wird mithin die Pflege und Erziehung von einer nach dem SGB II leistungsberechtigten Person allein erbracht, ist deshalb unabhängig von der konkreten Ausgestaltung dieses Betreuungsaufwands - und auch unabhängig von der Frage, ob minderjährige Eltern keiner oder erst recht noch einer Erziehung bedürfen - der pauschale Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II zu gewähren.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197686&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: SG Leipzig, Urteil v. 18.05.2016 - S 22 AS 3350/12 - Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende kommt auch für eine Person unter 25 Jahren in Betracht, wenn sie mit einem minderjährigen Kind und einem eigenen Elternteil zusammenlebt.
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft bei einem Drei-Generationen-Haushalt - Einkommensberücksichtigung - Weiterleitung des Kindergeldes durch den Großelternteil an den Elternteil - keine Berücksichtigung als
» Mehrbedarf: Allgemeine Informationen zum Mehrbedarf Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. SW Mehrbedarf für Alleinerziehende Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte Ernährung für kostenaufwändige Ernährung Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem im Ausland inhaftierten volljährigen Kind - kein Mehrbedarf mangels rechtlicher Verpflichtung
» Kein Mehrbedarf für Fahrten zum Kindergarten - Mehrbedarf Alleinerziehende
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - psychische Zwangsstörung - Nahrungsmittelunverträglichkeit - Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten