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„Rente für Gefangene“ endlich umsetzen
Nicht in jedermenschs Visier, aber trotzdem wichtig: Am 6./7. Dezember 2017 wird die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Potsdam zu ihrer jährlichen Sitzung zusammenkommen. U.a. wird sie zum Thema „Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die Rentenversicherung“ beraten. Eine Arbeitsgruppe der ASMK war beauftragt worden, der Konferenz eine Entscheidungsvorlage zu unterbreiten, die bislang noch nicht öffentlich bekannt ist.
Dazu eine PM des Grundrechtekomitee: http://www.grundrechtekomitee.de/node/897
Daraus ein Auszug: „Wir fordern von der ASMK, jetzt eine klare Entscheidung für die Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung zu treffen und der geschäftsführenden bzw. neuen Bundesregierung das Signal zu geben, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu beschließen und das Parlament damit schnellstmöglich zu befassen. Die Bezugsgröße hinsichtlich der Einbeziehung sollte wie ursprünglich vorgesehen bei 90% liegen, um der bislang vorprogrammierten Altersarmut ehemaliger Gefangener wirksam entgegenzutreten“.
Das ist zu unterstützen!
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2277/
Willi S
Dazu eine PM des Grundrechtekomitee: http://www.grundrechtekomitee.de/node/897
Daraus ein Auszug: „Wir fordern von der ASMK, jetzt eine klare Entscheidung für die Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung zu treffen und der geschäftsführenden bzw. neuen Bundesregierung das Signal zu geben, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu beschließen und das Parlament damit schnellstmöglich zu befassen. Die Bezugsgröße hinsichtlich der Einbeziehung sollte wie ursprünglich vorgesehen bei 90% liegen, um der bislang vorprogrammierten Altersarmut ehemaliger Gefangener wirksam entgegenzutreten“.
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Willi S
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