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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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EU-Ausländer : Aufgrund der gesundheitlichen Situation des Antragstellers sind die Überbrückungsleistungen ausnahmsweise nicht auf einen Monat begrenzt. SGB XII

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Beitrag von Willi Schartema Sa 26 Aug 2017 - 7:38

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 13.06.2017 - L 4 SO 79/17 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194591&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2232/
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