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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Antrag auf Zusicherung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 4 SGB II kann auch einen Antrag auf Zusicherung bezüglich einer Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SBG II umfassen.
Der Antrag auf Zusicherung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 4 SGB II kann auch einen Antrag auf Zusicherung bezüglich einer Mietkaution nach § 22 Abs. 6 SBG II umfassen.
2. Nach erfolgtem Umzug in die neue Wohnung ist die zuvor erhobene Klage zwecks Erteilung der Zusicherung in eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Gewährung der Mietkaution des Darlehens umzustellen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170033797&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2229/
Willi S
2. Nach erfolgtem Umzug in die neue Wohnung ist die zuvor erhobene Klage zwecks Erteilung der Zusicherung in eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Gewährung der Mietkaution des Darlehens umzustellen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170033797&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2229/
Willi S
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