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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur vorläufigen Verpflichtung des Jobcenters ( JC ) zur Übernahme der Kosten für den Austausch einer Heizungsanlage ( hier verneinend )

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Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Aug 2017 - 15:02

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 29.05.2016 - L 5 AS 649/16 B ER - rechtskräftig


Leitsatz ( Juris )

1. § 22 Abs 2 SGB II findet keine direkte Anwendung, wenn kein selbst genutztes Wohneigentum iSv § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 4 SGB II bewohnt wird. Dies liegt nicht vor, wenn im Grundbuch lediglich eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

2. Die Übernahme der Kosten für den Einbau einer neuen Heizungsanlage setzt zudem voraus, dass die Aufwendungen unerlässlich sind. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ist glaubhaft zu machen, dass eine Reparatur wirtschaftlich unvertretbar ist. Ferner ist glaubhaft zu machen, dass eine Teil- oder Vollfinanzierung nicht ohne wesentlichen Nachteil mit eigenen Mitteln möglich ist.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189880&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2229/
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