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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Umsonst ist der Tod, aber nicht in NRW

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Umsonst ist der Tod, aber nicht in NRW  Empty Umsonst ist der Tod, aber nicht in NRW

Beitrag von Willi Schartema Di 17 Jul 2012 - 12:47


Umsonst ist der Tod, aber nicht in NRW







und schon gar nicht, wie man doch vermuten müsste, für Arme.

Die Sozialämter übergeben der Ordnungsbehörde und der § 74 SGB XII (http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47635.htm) ist nur noch Makulatur.

Die
sterblichen Überreste werden hier in NRW bspw. nach Holland verbracht,
um dort, da die Krematorien dort die preiswertesten sind, eingeäschert
zu werden.

Die Asche wird dann in der Nähe der Verbrennungsanlage in alle Winde zerstreut.
Natürlich,
wie sollte es auch anders bei deutschen Behörden sein, jedenfalls hier
in NRW, ohne die bedürftigen, trauernden Hinterbliebenen vorher zu
informieren.


Das ist ein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz von NRW (http://tinyurl.com/7arx8rz).
Die Hinterbliebenen erfahren erst davon, wenn alles erledigt ist,
spätestens dann, wenn die Rechnung der Ordnungsbehörde (über 2.000 EUR)
ins Haus flattert.
Sie haben natürlich dieses Geld nicht, denn wäre sonst Antrag beim Sozialamt gestellt worden. Nun kommt der Gerichtsvollzieher.

Selbst die renomierte Rechtslehrerin Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler ist sprachlos.
Die
Ordnungsbehörde, die letztlich für die Bestattung eines Leichnams zu
sorgen hat, ist kein Verpflichteter i.S.v. § 74 SGB XII, denn der Staat
kann unter keinem Gesichtspunkt hilfebedürftig im Sinne des
Sozialhilferechts sein. Die Ordnungsbehörde hat auch keinen
Ersatzanspruch nach § 25 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger.

Den schwarzen Peter haben wieder die bedürftigen Hinterbliebenen, die Armen.

Realität in Deutschland.

Nicht nur, dass Arme, Menschen niedriger Klasse sind, vermehrt krank
werden, früher sterben, nein auch im Tod werden sie weiterhin wie der
letzte Dreck behandelt.
Willkommen im Mittelalter.

Sendung: Verarmt, verstorben, verscharrt - Wenn der Tod zu teuer ist
http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2012/0716/verarmt.jsp
Passend auch: Kein Geld für die Beerdigung
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/01/30/lokalzeit-koeln-sprechzeit.xml

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1810737

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/umsonst-ist-der-tod-aber-nicht-in-nrw_17.html

Willi S
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