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Übernahme von Mietschulden "nach aktuellem Stand": Keine ausreichende Verpflichtungserklärung des Jobcenters
LG Berlin v. 10.01.2017 - Az. : 67 S 408/16
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Erklärung des Jobcenters, nicht näher bezeichnete Mietschulden des Mieters "nach aktuellem Stand" zu übernehmen, keine ausreichende Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle ist, die die Kündigung des Mietverhältnisses unwirksam macht.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1ih2/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504242&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2201/
Willi S
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Erklärung des Jobcenters, nicht näher bezeichnete Mietschulden des Mieters "nach aktuellem Stand" zu übernehmen, keine ausreichende Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle ist, die die Kündigung des Mietverhältnisses unwirksam macht.
Weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1ih2/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504242&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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