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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherungsrecht - Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Anordnungsgrund bei Verwandtenmietverhältnissen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Grundsicherungsrecht - Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Anordnungsgrund bei Verwandtenmietverhältnissen

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Grundsicherungsrecht - Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Anordnungsgrund bei Verwandtenmietverhältnissen  Empty Grundsicherungsrecht - Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Anordnungsgrund bei Verwandtenmietverhältnissen

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Apr 2017 - 10:40

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2016 - L 13 AS 287/16 B ER

Das Vorliegen eines Anordnungsgrundes in Verfahren der Grundsicherung, in denen im Eilrechtsschutz die Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung begehrt wird, ist stets eine Einzelfallentscheidung und einer Verallgemeinerung etwa in der Weise, ein solcher Anordnungsgrund sei stets erst mit der Kündigung oder mit der Erhebung der Räumungsklage des Vermieters anzunehmen, nicht zugänglich. Für Verwandtenmietverhältnisse gelten Besonderheiten ( Leitsatz Redakteur )

Leitsatz ( Juris )


Die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes als Grundlage einer einstweiligen Anordnung bedarf bei Mietverhältnissen zwischen Verwandten regelmäßig besonderer Prüfung und ist nur ausnahmsweise anzunehmen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170024706&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


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