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Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Verfahrenshandlungen - Übersendung von Akten an Kanzlei des Rechtsanwalts - Ermessensentscheidung des Gerichts
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.06.2016 - L 11 SF 6/16 AB (AS), L 11 SF 7/16 AB (AS), L 11 SF 8/16 AB (AS), L 11 SF 11/16 AB (AS), L 11 SF 12/16 AB (AS), L 11 SF 16/16 AB (AS), L 11 SF 17/16 AB (AS)
Leitsatz ( Juris )
1. Fehlerhafte Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters begründen nur dann eine Besorgnis der Befangenheit, wenn sich hierin eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert.
2. Die Übersendung von Akten bzw. die Gestattung der Mitnahme von Akten steht auch bei Rechtsanwälten im Ermessen des Gerichts. Ein gebundener Anspruch auf Versendung der Akten an einen anderen Ort (hier: Kanzlei des Prozessbevollmächtigten) existiert nicht.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160017156&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2127/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Fehlerhafte Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richters begründen nur dann eine Besorgnis der Befangenheit, wenn sich hierin eine unsachliche oder gar von Willkür geprägte Einstellung äußert.
2. Die Übersendung von Akten bzw. die Gestattung der Mitnahme von Akten steht auch bei Rechtsanwälten im Ermessen des Gerichts. Ein gebundener Anspruch auf Versendung der Akten an einen anderen Ort (hier: Kanzlei des Prozessbevollmächtigten) existiert nicht.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160017156&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2127/
Willi S
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