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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Überprüfungsbescheiden

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Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Überprüfungsbescheiden  Empty Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Überprüfungsbescheiden

Beitrag von Willi Schartema Di 27 Dez 2016 - 9:12

Thüringer Landessozialgericht, Beschluss v. 05.10.2016 - L 9 AS 434/15 NZB - rechtskräftig


Leitsatz ( Redakteur )

§ 144 Abs. 1 Satz 2 SGG gilt auch für Klagen, die Überprüfungsanträge für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zum Gegenstand haben (vgl. schon Urteil vom 10. Januar 2013 - L 9 AS 831/10 -). Der davon abweichenden Auffassung (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. März 2014 - L 2 SO 3177/13 - für das SGB XII) folgt der Senat nicht.
Quelle.: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189502&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2120/
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