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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 12 Dez 2016 - 12:23

SG Kiel, (Beschl. v. 11.08.2016 - S 43 AS 185/16 ER) und Beschl. v. 30.11.2016 - S 39 AS 289/16 ER)


Leitsatz ( Redakteur )

Eine Personenmehrheit ist bei der Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach den Maßstäben des SGB II nur dann relevant, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II bilden ( vgl. BSG, Urt. v. 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R ).

Quelle: Thomé Newsletter 38/2016 vom 09.12.2016 : http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2111/ und RA Susanne Petersen, Kiel: http://kanzlei-sh.de/kind-hat-einkommen-durch-unterhalt-alleinerziehende-sollten-kosten-der-unterkunft-ueberpruefen
 
Rechtstipp: ebenso: Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.02.04.2014 - S 13 AS 235/13
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2112/
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