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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zum Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.

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 Zum Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.  Empty Zum Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.

Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Nov 2016 - 10:38

SG Wiesbaden, Urteil v. 02.11.2016 - S 5 AS 306/13 (nrkr)


Hartz IV: Alleinerziehenden kann auch bei Unterbringung des Kindes im Internat Mehrbedarf zustehen.
Leitsatz ( Redakteur )

Auch wenn ein Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist, kann einem alleinerziehenden Elternteil ein Mehrbedarf nach dem SGB II zustehen. Nämlich, wenn ein Elternteil das Kind tatsächlich mehr als 50 % alleine betreut und in der Regel keine längeren Abwesenheitszeiten von mindestens einer Woche vorliegen. Denn gerade solche längeren Entlastungszeiträume stellten ein wichtiges Kriterium für die besondere Bedarfssituation von Alleinerziehenden dar.
Quelle:  https://sg-wiesbaden-justiz.hessen.de/irj/SG_Wiesbaden_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Wiesbaden_Internet/sub/170/170209fd-40dc-f751-79cd-aa2ae8bad548,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2099/
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