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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Abschiebungsandrohung; Wochenfrist; Ablehnung subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet

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Abschiebungsandrohung; Wochenfrist; Ablehnung subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet  Empty Abschiebungsandrohung; Wochenfrist; Ablehnung subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet

Beitrag von Willi Schartema Di 6 Sep 2016 - 9:38

VG Stuttgart Beschluss vom 20.8.2016, A 11 K 730/16
Leitsatz ( Juris )

Eine Abschiebungsandrohung unter Setzung einer nur einwöchigen Frist zur freiwilligen Ausreise gemäß § 36 Abs. 1 AsylG setzt aufgrund der Änderungen des AsylG durch das Integrationsgesetz vom 31.07.2016 eine Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet nicht nur hinsichtlich der ggf. beantragten Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft voraus, sondern auch hinsichtlich der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus. Hiervon ist in asylrechtlichen Streitigkeiten auch dann auszugehen, wenn die streitgegenständliche Entscheidung des BAMF erging, bevor die durch das Integrationsgesetz bewirkten Änderungen des AsylG in Kraft traten.

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2016&nr=21253&pos=0&anz=708 

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2062/
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