Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )

Nach unten

Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )  Empty Zur Verpflichtung des Leistungsträgers im Wege der einstweiligen Anordnung den Antragstellern( Syrische Staatsangehörige ) weitere Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 S. 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren ( hier bejahend )

Beitrag von Willi Schartema Do 1 Sep 2016 - 9:16

Sozialgericht Landshut, Beschluss v. 16.08.2016 - S 11 AY 64/16 ER


Ein Abzug der Kosten für Nachrichtenübermittlung ist nicht in Anwendung von § 3 Abs. 1 S. 6 AsylbLG vorzunehmen.

Öffentlicher WLAN-Zugang in Erstaufnahmeeinrichtung befreit nicht von Leistungen an Asylbewerber für Telekommunikation
Leitsatz ( Redakteur )


1. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 3 Abs. 1 S. 6 AsylbLG) hält es das Gericht grundsätzlich für möglich, dass Positionen, die den notwendigen persönlichen Bedarf betreffen, durch Sachleistungen gewährt werden.

2. Wenn diese sodann auf den pauschal berechneten Geldbetrag angerechnet werden sollen, muss zunächst auch sichergestellt werden, ob die Sachleistung zumindest in Höhe der in der EVS 2008 zugrunde gelegten Höhe in Anspruch genommen wurde. Nur dann wäre eine Anrechnung in der dort angesetzten Höhe (inkl. der Fortschreibung) auf den notwendigen persönlichen Bedarf denkbar.


3. Die komplette Herausnahme der Ausgaben für die Abt. 8 alleine wegen der Bereitstellung von WLAN ist ausgeschlossen.


Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187071&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2059/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung, ihm vorläufig weiterhin Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ohne Anspruchseinschränkung zu gewähren ( hier verneinend )
» Zur Verpflichtung des Jobcenters im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dem Antragsteller ein tilgungsfreies Darlehen aufgrund meherer Darlehen im Wege einer Direktzahlung an den Stromversorger zu gewähren ( hier bejahend ).
»  Zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel des SGB XII im Wege der einstweiligen Anordnung ( hier verneinend )
» Im Wege der einstweiligen Anordnung besteht die Verpflichtung des Jobcenters, der belgischen Antragstellerin Leistungen nach dem SGB II in Höhe des Regelbedarfs zu gewähren – Unterhaltsleistungen der Tochter - Familienangehörige nach § 3 Abs. 2 Nr. 2
» Wohnsitzauflage - örtliche Zuständigkeit - zur Verpflichtung des Jobcenters im Wege der einstweiligen Anordnung, den Antragstellern Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorläufig

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten