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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) in der Landeshauptstadt Hannover

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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Aug 2016 - 11:03

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.06.2016 - L 11 AS 1788/15

Hartz IV-Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt Hannover für Einpersonenhaushalte (für die Zeit von August 2011 bis Mai 2012) sowie für Zweipersonenhaushalte (für die Zeit von September bis Dezember 2013) rechtmäßig
Leitsatz ( Juris )
1. Die vom Jobcenter Region Hannover für Einpersonenhaushalte (Landeshauptstadt Hannover) für die Zeit von August 2011 bis Mai 2012 festgelegte Mietobergrenze von 354,-- Euro (Bruttokaltmiete) ist nicht zu beanstanden.
2. Es begegnet dabei keinen Bedenken, die Kappungsgrenze beim 33% Quantil der aus einem qualifizierten Mietspiegel gewonnenen Mietewerte zu ziehen.

3. Beim Zuschuss zu den ungedeckten KdU (§ 27 Abs 3 SGB II) bedarf es für die Deckelung der berücksichtigungsfähigen KdU auf die Angemessenheitsgrenze nach § 22 SGB II keiner vorherigen Kostensenkungsaufforderung.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=68CCCD68B5FA3EDD35292D6A360D9757.jp12?doc.id=JURE160011653&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/


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