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. Schadensersatz bei zu später Zahlung von ALG II
Bei einer zu späten Zahlung des ALG II haben Leistungsempfänger einen Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens. Der Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V. m. § 839 BGB, gilt für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung einem Dritten zufügt wurden. LG Kiel Urteil v. 13.12.10 - 17 O 160/10
Mehr dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/tag/landgericht-kiel-anerkenntnisurteil-vom-13-12-2010-17-o-16010/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2033/
Willi S
Mehr dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/tag/landgericht-kiel-anerkenntnisurteil-vom-13-12-2010-17-o-16010/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2033/
Willi S
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