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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Fr 10 Jun 2016 - 6:58

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.04.2016 - L 29 AS 1614/12




Anliegerbeiträge einer Straßenbaumaßnahme als weitere Kosten der Unterkunft

Leitsatz ( Redakteur )


1. Straßenausbaubeitrag ist als Kosten der Unterkunft zu übernehmen.

2. Grundsätzlich sind nicht nur die Aufwendungen im Rahmen des § 22 Absatz 1 S. 1 SGB II berücksichtigungsfähig, die direkt in die Bausubstanz des Eigenheimes fließen. Be-rücksichtigungsfähig sind vielmehr grundsätzlich auch solche Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen. Dies ist bei den hier im Streit befindlichen Anliegerbeiträgen zur Straßensanierung eindeutig der Fall.

3. Entgegen der Ansicht des Jobcenters erfolgte mit der Ratenzahlung auch eine Stundung der Forderung.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184720&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: ebenso Thüringer LSG, Urteil vom 14.03.2013 - L 9 AS 1302/10


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/


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