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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine gezielte Herbeiführung der Notlage zu Lasten des Leistungsträgers kann nicht hingenommen werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2006 – L 9 AS 529/06 ER – und vom 28.05.2009 – L 7 AS 546/09 B ER -).
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 170/16 B ER
Leitsatz ( Juris )
2. Von einem sozialwidrigen und missbräuchlichen Verhalten ist auszugehen, wenn jährlich wiederholend erhebliche Rückstände an Strom und Heizkosten trotz entsprechender Unterstützung in der Vergangenheit entstehen und kein Selbsthilfewillen erkennbar ist.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008015&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Von einem sozialwidrigen und missbräuchlichen Verhalten ist auszugehen, wenn jährlich wiederholend erhebliche Rückstände an Strom und Heizkosten trotz entsprechender Unterstützung in der Vergangenheit entstehen und kein Selbsthilfewillen erkennbar ist.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160008015&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/
Willi S
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