Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu:

Nach unten

Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu: Empty Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze B 4 AS 19/11 R Anmerkung RA Haeussler / Essen zu:

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 13:31


Das Bundessozialgericht hat in der Verhandlung vom 20.12.11
eine interessante Entscheidung getroffen. Es ging hierbei um
das "schlüssige Konzept" der Stadt Duisburg, welches von SG
Duisburg und dem LSG für rechtens gehalten wurde. Diese
Entscheidungen wurden nun aufgehoben.


Die Vorsinstanzen hatten bestimmte Baualtersklassen aus dem
Mietspiegel nicht einbezogen, obwohl nicht fest stand, dass
aus diesen Altersklassen wenige Wohnungen zum unteren
Marktsegment gehören. Andererseits hatten die Behörde und
die Vorinstanzen mathematisch-statistische Grundsätze
verletzt, indem sie Tabellenfelder aus dem Mietspiegel mit
berechnet hatten, bei denen unklar ist, wie hoch der Bestand
in diesem Feld ist, ob solche Wohnungen wirklich für die
Leistungsberechtigten zur Anmietung zur Verfügung standen.
Darüber hinaus kritisiert das BSG, dass nicht sichergestellt
sei, dass die "angemessenen" Wohnungen sich nur auf
bestimmte Stadtteile beschränken. Dieses wäre ein Verstoß
gegen die BSG-Rechtsprechung, die stets eine Segregation
verhindern will.


Unterstrichen wird mit der Entscheidung nochmals, dass der
Grundsicherungsträger, also die Behörde zunächst
verpflichtet ist, ein schlüssiges Konzept aufzustellen, das
die o.g. Kriterien erfüllt. Liegt ein solches Konzept nicht
vor, kann das Gericht von Amts wegen Ermittlungen anstellen,
die auch den o.g. Anforderungen genügen müssen. Wenn das
Gericht dieses nicht kann, weil die erforderlichen
Ermittlungen zu umfangreich sind, ist § 12 WoGG anzuwenden,
der in der Regel für die Betroffenen günstig ist.
Eindeutig verhält sich das neue Urteil zur Notwendigkeit der
Einbeziehung kalter Nebenkosten bei der Angemessenheit: »Zur
Ermittlung der abstrakt angemessenen Unterkunftskosten sind
neben der Nettokaltmiete die "kalten Betriebskosten",
allerdings unter Rückgriff auf lokale Übersichten,
einzubeziehen.«


Hintergrund des Urteils ist, dass die Mietspiegel, die
existieren, einen anderen Zweck haben, als Ermittlung
angemessener Mieten. Sie haben nämlich eine
Befriedungsfunktion im Verhältnis Mieter-Vermieter und
beschränken die Möglichkeit zu Mieterhöhungen (vgl. Gautzsch
in WuM 2001, S 603 ff.). Das BSG erteilt damit denjenigen
einen Rüffel, die unkritisch zu den Mietspiegeln gegriffen
haben und ohne weiteres nur daraus einen angemessenen
Mietwert berechnen wollten.


Konsequenz: Die Gerichte werden zukünftig verstärkt auf § 12
WoGG zurückgreifen, wenn die Jobcenter keine eigenen
Ermittlungen angestellt haben und diese schlüssig vorlegen
können. Dieses würde für Essen bei 10% Sicherheitsaufschlag
393,80 Euro angemessene Brutto-Kaltmiete für einen
Ein-Personen-Haushalt bedeuten. Denn die oben aufgestellten
Kriterien für ein schlüssiges Konzept liegen in Essen nicht
im Ansatz vor.


Aktenzeichen: B 4 AS 19/11 R
Rechtsanwalt Jan Häußler
Fachanwalt für Sozialrecht

http://www.jan-haeussler.de/
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=131634&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/08/betragt-die-angemessene-wohnflache-fur.html

Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten