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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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In das Bundesgebiet aus Mazedonien zunächst besuchsweise eingereiste, mittellose Personen, die von vornherein beabsichtigten, in Deutschland länger als nur 90 Tage sich aufzuhalten, und die über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, halten sich hier
illegal und dürften die
Voraussetzungen einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG erfüllen.
Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 (Az.: S 15 AY 81/15 R):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Auch in einem solchen Fall hat das Existenzminimum zu jeder Zeit sichergestellt zu sein, ohne dass eine kurze Aufenthaltsdauer oder – perspektive es rechtfertigen würde, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung einzig der physischen Existenz zu beschränken.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/
Willi S
Voraussetzungen einer Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG erfüllen.
Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2015 (Az.: S 15 AY 81/15 R):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Auch in einem solchen Fall hat das Existenzminimum zu jeder Zeit sichergestellt zu sein, ohne dass eine kurze Aufenthaltsdauer oder – perspektive es rechtfertigen würde, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung einzig der physischen Existenz zu beschränken.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/
Willi S
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