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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein erhöhter Kostenaufwand durch empfohlene laktosearme Ernährung

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Kein erhöhter Kostenaufwand durch empfohlene laktosearme Ernährung  Empty Kein erhöhter Kostenaufwand durch empfohlene laktosearme Ernährung

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 März 2016 - 9:42

Sozialgericht Darmstadt, Urteil v. 18.11.2015 - S 20 AS 331/14 - Berufung anhängig beim LSG Hessen unter dem Az. L 9 AS 201/16




Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Laktoseintoleranz - Heranziehung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge - keine Mehrkosten - Zumutbarkeit von Einsparungen bei anderen Lebensmitteln

Leitsatz ( Redakteur )


1. Voraussetzung für einen Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen für kostenaufwändige Ernährung ist neben der erkrankungsbedingten Notwendigkeit einer besonderen Kostform die Kenntnis des Leistungsberechtigten von der Erkrankung. Für Zeiten vor Kenntnis von der Diagnose kann kein Leistungsanspruch bestehen.

2. Eine kostenaufwändige Ernährung, die nach § 21 Abs. 5 SGB II einen Mehrbedarf auslöst, ist bei einer Laktoseintoleranz in der Regel nicht erforderlich.

3. Bei der Feststellung, ob eine Laktoseintoleranz zu einem Mehrbedarf auslösenden Kostenaufwand führt, können die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe in der vierten Auflage vom 10.12.2014 grundsätzlich als antizipiertes Sachverständigengutachten herangezogen werden.

4. Die Einschätzungen in den Empfehlungen des Deutschen Vereins (2014) entsprechen dem wissenschaftlichen Kenntnisstand der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie sind auch für Zeiträume in der Vergangenheit anwendbar.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184075&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

 
Rechtstipp: ebenso im Ergebnis: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015 - L 5 AS 570/13 und SG Freiburg, Urteil vom 17.04.2015 -S 15 AS 3600/13 ZVW - Berufung anhängig beim LSG Baden-Württemberg unter dem Az. L 9 AS 2069/15


Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2001/


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