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Berliner Piraten entern WAV (Wohnungsaufwendungsverordnung)
Berliner Piraten entern WAV (Wohnungsaufwendungsverordnung) für mehr Kosten der Unterkunft von Hartz IV Empfängern
Gestern veranstalteten die Berliner Piratenfraktion unter Leitung ihres sozialpolitischen Sprechers, Alexander Spies, eine öffentliche Anhörung zur Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV). Experten nahmen Stellung zur Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV) die seit dem 1. Mai 2012 die Höhe der Kosten für die Unterkunft von Hartz IV- und Grundsicherungsempfängern beschränkt.
In einem waren sich die Experten einig: Der Preis für einen qm Wohnraum von 4,91 € ist angesichts massiv steigernder Mieten in Berlin völlig unzureichend.
Was es mit der WAV auf sich hat: Erstmals werden Höchstmieten für Hartz IV Empfänger in einer Verordnung festgelegt. Anders als die internen Ausführungsvorschriften (ZB AV Wohnen) der Jobcenter handelt es sich um geltendes von den Gerichten zu beachtendes Recht. Die Gericht müssen allerdings prüfen, ob die Verordnung dem übergeordneten Gesetz, d.h. dem SGB II nicht widerspricht. Eine Verwerfungskompetenz hat das Sozialgericht allerdings nicht. Gegen die WAV kann man vor dem Landessozialgericht ein Normenkontrollverfahren einleiten. Das Normenkontrollverfahren kann jeder Hartz IV Empfänger und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung, der in Berlin Leistungen erhält betreiben.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/berliner-piraten-entern-wav.html
Gestern veranstalteten die Berliner Piratenfraktion unter Leitung ihres sozialpolitischen Sprechers, Alexander Spies, eine öffentliche Anhörung zur Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV). Experten nahmen Stellung zur Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV) die seit dem 1. Mai 2012 die Höhe der Kosten für die Unterkunft von Hartz IV- und Grundsicherungsempfängern beschränkt.
In einem waren sich die Experten einig: Der Preis für einen qm Wohnraum von 4,91 € ist angesichts massiv steigernder Mieten in Berlin völlig unzureichend.
Was es mit der WAV auf sich hat: Erstmals werden Höchstmieten für Hartz IV Empfänger in einer Verordnung festgelegt. Anders als die internen Ausführungsvorschriften (ZB AV Wohnen) der Jobcenter handelt es sich um geltendes von den Gerichten zu beachtendes Recht. Die Gericht müssen allerdings prüfen, ob die Verordnung dem übergeordneten Gesetz, d.h. dem SGB II nicht widerspricht. Eine Verwerfungskompetenz hat das Sozialgericht allerdings nicht. Gegen die WAV kann man vor dem Landessozialgericht ein Normenkontrollverfahren einleiten. Das Normenkontrollverfahren kann jeder Hartz IV Empfänger und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung, der in Berlin Leistungen erhält betreiben.
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