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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Öffentliche Anhörung zum Thema soziale Leistungen Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich am 21.05.2012 mit der Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Jul 2012 - 3:10


Grundlage für eine entsprechende öffentliche Anhörung sind je ein Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/9070 – PDF, 92 KB) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/7032 – PDF, 152 KB). In ihrem Antrag spricht sich die Linksfraktion dafür aus, die Situation von Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren zu verbessern. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die Einbeziehung erwachsener junger Menschen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern aufzuheben und "auf dem Weg zu einer komplett sanktionsfreien Mindestsicherung" kurzfristig das "Sanktionssondersystem für unter 25-Jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte" aufzuheben. Das SGB II behandele volljährige Personen unter 25 Jahren nicht als "Erwachsene mit individuellen Rechten", sondern als "Anhängsel der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben", kritisieren die Abgeordneten.


Die Grünen-Fraktion möchte die Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen stärken. Deshalb verlangt sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert. Nach dem Willen der Grünen soll unter anderem der Beratungsanspruch gegenüber Leistungsträgern gestärkt und vorhandene Beratungsstrukturen zu einer neutralen, trägerunabhängigen Beratungsinstanz weiterentwickelt werden. Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit einer restriktiven Rechtsumsetzung und mangelnden Kooperation der Sozialleistungsträger, die es verhindern würden, dass Nutzer soziale Leistungen nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen können.


Als Sachverständige eingeladen sind Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Landkreistages, der Bundesrechtsanwaltskammer, des Bundes Deutscher Sozialrichter und der Arbeiterwohlfahrt, außerdem sechs Einzelsachverständige.
Die Anhörung findet am 21.05.2012 um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900, statt.

juris - Öffentliche Anhörung zum Thema soziale Leistungen

http://www.harald-thome.de/media/files/120521-Materialien-zur-Anh-rung-zu-den-Sozialen-B-rgerrechten-pdf.PDF
http://www.meinpolitikblog.de/harald-thom-newsletter-28-6-12-infos-zu-hartz-iv-sgb-ii-bundesagentur-fr-arbeit-und-vieles-mehr
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/offentliche-anhorung-zum-thema-soziale.html

Willi Schartema
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