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DV: Handreichung zum rechtlichen Rahmen der Erwerbsintegration von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
In der Handreichung des DV wird erläutert, wie die Erwerbsintegration von Ausländerinnen und Ausländern sowohl in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch von Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefördert werden kann. Die Anspruchsberechtigung von Ausländerinnen und Ausländern nach § 7 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und aufenthaltsrechtlichen Regelungen dargestellt. Dabei wird zwischen Unionsbürgerinnen bzw. -bürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
Die Handreichung bildet das am 17. November 2015 geltende Recht ab (Stand: „Asylpaket I“).
Sie kann hier heruntergeladen werden: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-22-15-erwerbsintegration.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1947/
Willi S
Die Handreichung bildet das am 17. November 2015 geltende Recht ab (Stand: „Asylpaket I“).
Sie kann hier heruntergeladen werden: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-22-15-erwerbsintegration.pdf
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Willi S
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