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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Zulässigkeit der Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie in einem Wohncontainer

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Zur Zulässigkeit der Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie in einem Wohncontainer  Empty Zur Zulässigkeit der Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie in einem Wohncontainer

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Nov 2015 - 10:04

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.10.2015, L 8 AY 40/15 B ER





Leitsätze ( Juris )

1. Die Unterbringung in einem Wohncontainer kann den notwendigen Bedarf an Unterkunft für eine fünfköpfige Flüchtlingsfamilie vorübergehend decken.

2. Bei der Ermessensentscheidung über die Art der Unterbringung durch Gewährung einer Leistung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Unterbringung einer Familie mit schulpflichtigen Kindern in beengten Verhältnissen in einem Wohncontainer insbesondere wegen der eingeschränkten Intimsphäre und der begrenzten Rückzugsmöglichkeiten (auch für Schularbeiten) nicht für längere Zeit erfolgen darf.

3. Angesichts des Anstiegs der unterzubringenden Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG liegt auf der Hand, dass die Kommunen derzeit häufig über keinen alternativen Wohnraum verfügen.



Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=1936FB1D7DAC2547B8DB5E0F5F5F17B5.jp29?doc.id=JURE150016388&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Anmerkung: S. a. : Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen Nr. 14/15 v. 28.10.2015: Unterbringung von Flüchtlingen in Wohncontainern grundsätzlich zumutbar: 


http://www.juris.de/jportal/portal/t/wjl/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151002394&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp




Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1903/

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