Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
4 verfasser
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Übernahme der Kosten für einen Führerschein für Hartz IV-Bezieher
21.04.2012
Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B.
Laut des § 16 SGB II können Jobcenter Erwerbslosen im Arbeitslosengeld II-Bezug auch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bewilligen. Hierfür kommen zum Beispiel eine Übernahme von Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten oder Mobilitätshilfen in Frage, wenn der Betroffene einen Job gefunden hat. Kann ein Hartz IV-Bezieher mithilfe eines Führerscheins einen neuen Arbeitsplatz finden, so gilt § 16 SGB II auch hier, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte. Das Gericht verurteilte die Behörde im Wege der einstweiligen Anordnung die Behörde zur Übernahme der Kosten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass im konkreten Fall der Kläger einen Arbeitsplatz erhalten würde, wenn er zuvor einen Führerschein der Klasse B absolviert. Hierzu legte der Betroffene der Behörde und weiteren dem Gericht eine schriftliche Bestätigung des potenziellen Arbeitgebers vor.
Im weiteren erklärten die Richter, der Kläger habe glaubhaft machen können, dass mit Hilfe der Fahrerlaubnis Klasse B ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dies entspreche dem Ziel des "Förderns" im SGB II. Ebenso habe er die tatsächlich anfallenden Kosten für den Führerschein durch eine Bescheinigung der Fahrschule nachgewiesen. Und der Betroffene habe ebenso belegt, dass er kein Geld habe, um den Erwerb des Führerscheins selbst ganz oder teilweise zu finanzieren. Das Jobcenter musste nunmehr im Rahmen einer Fortbildung die Kosten für den Führerschein übernehmen. (sb)
Hartz IV: Kostenübernahme für Führerschein-Erwerb
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden (Beschluss des 15. Senats vom 13.10.2011, Az. L 15 AS 317/11 B), dass wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, das Ermessen der Behörde für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert ist.
Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt werden muss, wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden kann.
http://sozialrecht-spezial.blogspot.de/2011/10/grundsicherung-kostenubernahme-fur.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-kostenubernahme-fur.html
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Niemand braucht den Führerschein selbst bezahlen wenn ein Arbeitgeber dich nur einstellt wenn er es zur Bedingung macht bei deiner Mittellosigkeit das du den Arbeitsplatz nur dann bekommst wenn du einen Führerschein hast.
21.04.2012
Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B.
Laut des § 16 SGB II können Jobcenter Erwerbslosen im Arbeitslosengeld II-Bezug auch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bewilligen. Hierfür kommen zum Beispiel eine Übernahme von Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten oder Mobilitätshilfen in Frage, wenn der Betroffene einen Job gefunden hat. Kann ein Hartz IV-Bezieher mithilfe eines Führerscheins einen neuen Arbeitsplatz finden, so gilt § 16 SGB II auch hier, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte. Das Gericht verurteilte die Behörde im Wege der einstweiligen Anordnung die Behörde zur Übernahme der Kosten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass im konkreten Fall der Kläger einen Arbeitsplatz erhalten würde, wenn er zuvor einen Führerschein der Klasse B absolviert. Hierzu legte der Betroffene der Behörde und weiteren dem Gericht eine schriftliche Bestätigung des potenziellen Arbeitgebers vor.
Im weiteren erklärten die Richter, der Kläger habe glaubhaft machen können, dass mit Hilfe der Fahrerlaubnis Klasse B ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dies entspreche dem Ziel des "Förderns" im SGB II. Ebenso habe er die tatsächlich anfallenden Kosten für den Führerschein durch eine Bescheinigung der Fahrschule nachgewiesen. Und der Betroffene habe ebenso belegt, dass er kein Geld habe, um den Erwerb des Führerscheins selbst ganz oder teilweise zu finanzieren. Das Jobcenter musste nunmehr im Rahmen einer Fortbildung die Kosten für den Führerschein übernehmen. (sb)
Hartz IV: Kostenübernahme für Führerschein-Erwerb
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden (Beschluss des 15. Senats vom 13.10.2011, Az. L 15 AS 317/11 B), dass wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit durch einen Empfänger von Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, das Ermessen der Behörde für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert ist.
Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt werden muss, wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden kann.
http://sozialrecht-spezial.blogspot.de/2011/10/grundsicherung-kostenubernahme-fur.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-kostenubernahme-fur.html
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Niemand braucht den Führerschein selbst bezahlen wenn ein Arbeitgeber dich nur einstellt wenn er es zur Bedingung macht bei deiner Mittellosigkeit das du den Arbeitsplatz nur dann bekommst wenn du einen Führerschein hast.
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Hallo liebe Gemeinde, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich bin Hartz4ler und kann bei einer Firma einen Job als Fahrer bekommen.
Nun zu meinem Problem: ich habe keinen Führerschein.
Daher möchte ich einen Antrag nach § 16 SGB II beim Jobcenter stellen.
Nun habe am 08.12.2014 folgende Briefe an das Jobcenter geschickt und bis jetzt noch keine Antwort bekommen!
Was soll ich nun machen?
Ich bin Hartz4ler und kann bei einer Firma einen Job als Fahrer bekommen.
Nun zu meinem Problem: ich habe keinen Führerschein.
Daher möchte ich einen Antrag nach § 16 SGB II beim Jobcenter stellen.
Nun habe am 08.12.2014 folgende Briefe an das Jobcenter geschickt und bis jetzt noch keine Antwort bekommen!
Was soll ich nun machen?
micha60437- Anzahl der Beiträge : 5
Anmeldedatum : 16.11.14
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Hallo Micha!micha60437 schrieb:Hallo liebe Gemeinde, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich bin Hartz4ler und kann bei einer Firma einen Job als Fahrer bekommen.
Nun zu meinem Problem: ich habe keinen Führerschein.
Daher möchte ich einen Antrag nach § 16 SGB II beim Jobcenter stellen.
Nun habe am 08.12.2014 folgende Briefe an das Jobcenter geschickt und bis jetzt noch keine Antwort bekommen!
Was soll ich nun machen?
Der Arbeitgeber muss schriftlich mitteilen das er Dich fest einstellt wenn ein Führerschein vorhanden ist.
Ein Einstellungstermin sollte dort auch von Seiten des Arbeitgeber in den Schreiben stehen.
Jetzt muss das Jobcenter Zeitgemäß reagieren und den Antrag für die Übernahmekosten des Führerschein schriftlich bestätigen.
Also eine Fahrschule aussuchen Termin machen wann die Prüfungen für den Führerschein anfangen kurzfristig natürlich und damit so das Jobcenter in Verzugszwang bringen.
Dieses Schreiben an das Jobcenter weiterleiten in Kopie mit Eingangsstempel als Beweis.
Alle Unterlagen dafür an
Das Kundenreaktionsmanagment usw davon Informieren.
info@bmas.bund.de
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Nordrhein-Westfalen.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Dann bekommt das Jobcenter Druck von oben und wird schneller reagieren.
Denn sonst käme es einer Vereitelung einer Arbeitsaufnahme Gleich.
Da Jobcenter ist verpflichtet nach § 1 SGB I
§ 1
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/1.html
Gruß Willi S
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Diese Schreiben hatte ich am 08.12.2014 an das Jobcenter-Nord in Frankfurt/M geschickt.
Soll ich die Schriftstücke nochmals an das Kundenreaktionsmanagment schicken?
Gruß, micha
Soll ich die Schriftstücke nochmals an das Kundenreaktionsmanagment schicken?
Gruß, micha
- Anhänge
micha60437- Anzahl der Beiträge : 5
Anmeldedatum : 16.11.14
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Ja sofortmicha60437 schrieb:Diese Schreiben hatte ich am 08.12.2014 an das Jobcenter-Nord in Frankfurt/M geschickt.
Soll ich die Schriftstücke nochmals an das Kundenreaktionsmanagment schicken?
Gruß, micha
Gruß Willi S
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Ist geschehen, mal sehen, wie die reagieren
micha60437- Anzahl der Beiträge : 5
Anmeldedatum : 16.11.14
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Ja denn am 5 Dezember hast Du ein Antwortschreiben der Firma bekommen.micha60437 schrieb:Ist geschehen, mal sehen, wie die reagieren
Wann genau Datum hast Du denn Antrag beim Jobcenter gestellt es steht kein Datum in den Anschreiben für das Jobcenter obwohl Du eine 14 Tagefrist zur Beantwortung eingeräumt hast.
Besser wäre bei allen Schreiben an das Jobcenter die folgenden §§ mit einzufügen.
§ 13. SGB I Erklärung
§ 14. SGB I Auskunftspflicht
§ 15. SGB I Beratungspflicht
§ 16. SGB I Antragsstellung
§ 20. SGB X Grundsatz der Amtsermittlung
§ 20. Abs. 3 SGB X
Die Behörde ist hierbei zur Neutralität verpflichtet
• § 33. SGB X schriftliches Antworten auf Verlangen
• § 35. SGB X Begründungspflicht
• Darauf weise ich ausdrücklich hin.
• Frist setzen 14 Tage da Dringlichkeit besteht.
Gruß Willi S
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Steht oben: 08.12.2014 hab ich den Antrag gestellt
micha60437- Anzahl der Beiträge : 5
Anmeldedatum : 16.11.14
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
So, heute anruf von meiner Sachbeabeiterin bekommen. Sie sagte mir, das in meinem Ärztlichem Gutachten steht( ich bin an COPD erkrankt), das ich nicht arbeiten könnte und daher kein Geld für den Führerschein bekommen würde!
Und jetzt???
Und jetzt???
micha60437- Anzahl der Beiträge : 5
Anmeldedatum : 16.11.14
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Hallo, habe auch so ein Problem mit dem Jobcenter.
Kann mein Beruf nicht mehr ausüben, und habe einen Arbeitgeber mit schriftlicher
zusage wenn ich den Führerschein CE habe.
Da ich noch nie einen Führerschein hatte habe ich Antrag auf Führerschein gestellt
B.C.CE wurde abgelehnt!!! vor Gericht heißt es, das Jobcenter wäre nicht Verpflichtet.
MFG Friten
Kann mein Beruf nicht mehr ausüben, und habe einen Arbeitgeber mit schriftlicher
zusage wenn ich den Führerschein CE habe.
Da ich noch nie einen Führerschein hatte habe ich Antrag auf Führerschein gestellt
B.C.CE wurde abgelehnt!!! vor Gericht heißt es, das Jobcenter wäre nicht Verpflichtet.
MFG Friten
Friten- Anzahl der Beiträge : 1
Anmeldedatum : 15.05.17
Re: Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Hallo zusammen,
ich bin berufstätig als 7,5tonnen fahrer in einer Spedition. Mein Chef will im laufe des Jahres alle 7,5 tonner abschaffen. Da es zirka 20 Fahrer sind möchte und kann er nicht für manche den Lappen bezahlen, wegen der Gleichberechtigung.
Nun habe ich mich an unser Jobcenter gewendet weil mir die Arbeitslosigkeit droht Termin am 22.02.18.
Ich würde mir gerne zur Beruflichen Sicherheit den Führerschein C/CE (alte Klasse 2) als Weiterbildung machen, da ich in diesem Job seit 21Jahren bin. Ich habe gelesen es gibt da ein Wegebau um seinen job zusichern.
Wer kann mir Tips geben für meinen Termin am 22.2.18 beim Jobcenter.
ich bin berufstätig als 7,5tonnen fahrer in einer Spedition. Mein Chef will im laufe des Jahres alle 7,5 tonner abschaffen. Da es zirka 20 Fahrer sind möchte und kann er nicht für manche den Lappen bezahlen, wegen der Gleichberechtigung.
Nun habe ich mich an unser Jobcenter gewendet weil mir die Arbeitslosigkeit droht Termin am 22.02.18.
Ich würde mir gerne zur Beruflichen Sicherheit den Führerschein C/CE (alte Klasse 2) als Weiterbildung machen, da ich in diesem Job seit 21Jahren bin. Ich habe gelesen es gibt da ein Wegebau um seinen job zusichern.
Wer kann mir Tips geben für meinen Termin am 22.2.18 beim Jobcenter.
thetrucker- Anzahl der Beiträge : 1
Anmeldedatum : 17.02.18
Ähnliche Themen
» Zuwenig Miete vom Amt ohne Kostensenkungsaufforderung: Zu wenig für die Miete vom Amt - der neue Senat ist gefordert, damit Hartz IV - Empfänger nicht hungern müssen, um die Miete bezahlen zu können
» Jobcenter müssen zu hohe Heizkosten von Hartz IV-Empfängern übernehmen, wenn der 6 - Monatszeitraum noch nicht abgelaufen ist
» Brillenreparatur Jobcenter müssen Arbeitslosen die Reparatur einer Brille bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht.
» Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen.
» Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt.
» Jobcenter müssen zu hohe Heizkosten von Hartz IV-Empfängern übernehmen, wenn der 6 - Monatszeitraum noch nicht abgelaufen ist
» Brillenreparatur Jobcenter müssen Arbeitslosen die Reparatur einer Brille bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht.
» Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter B 4 AS 1/10 R Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen.
» Jobcenter müssen ihrer Amtsermittlungspflicht nachkommen und dürfen nicht ins Blaue hinein sanktionieren Sanktion ist rechtswidrig, wenn das Jobcenter seiner Amtsermittlungspflicht nicht nach kommt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema