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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 21 Sep 2015 - 9:15

 Sperrzeittatbestände i.S. des § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III in der im Jahr 2010 geltenden Fassung oder einen ersten und einen zweiten Sperrzeittatbestand i.S. des § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III in der im Jahr 2010 geltenden Fassung (wortidentisch mit § 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III geltende Fassung) verwirklicht.



Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.08.2015 - L 6 AL 6/13 - Die Revision wird zugelassen.



Leitsätze ( Juris )
Bei zwei zeitgleich erfolgten Arbeitsablehnungen auf zwei zeitgleich ausgehändigte Vermittlungsangebote treten zwei "erste" Sperrzeittatbestände i.S. des § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III in der im Jahr 2010 geltenden Fassung (§ 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III) und nicht eine erste und eine zweite Sperrzeit i.S. des § 144 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III in der im Jahr 2010 geltenden Fassung (§ 159 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III) ein.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180157&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1883/

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