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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine Beschränkung des Umfangs der Erstattung bezüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung auf 44 % kommt im Rahmen des § 35 SGB II nicht in Betracht.
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.08.2015 - L 2 AS 1161/13
Leitsatz ( Autor )
1. Die Gleichbehandlung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Wohngeldempfängern erstrecke sich nicht auf die Erben.
2. Im Rahmen des § 35 SGB II sind die Leistungen im vollen Umfang zu ersetzen, insbesondere gelten die heute in § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II zugunsten der Leistungsempfänger vorgesehenen Reduzierungen nicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180019&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
1. Die Gleichbehandlung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Wohngeldempfängern erstrecke sich nicht auf die Erben.
2. Im Rahmen des § 35 SGB II sind die Leistungen im vollen Umfang zu ersetzen, insbesondere gelten die heute in § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II zugunsten der Leistungsempfänger vorgesehenen Reduzierungen nicht.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180019&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1875/
Willi S
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