Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG

Nach unten

Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG Empty Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG

Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Aug 2015 - 11:38

SG Osnabrück 27. Kammer, Urteil vom 27.05.2015, S 27 BK 2/15


Leitsätze ( Juris )
1. Leistungen für die Mittagsverpflegung sind vom Träger der Leistungen nach § 6b BKGG und § 28 SGB II zu übernehmen, wenn dem eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Tagesmutter zugrunde liegt und die Tagessatzvereinbarung zwischen Tagesmutter und dem Träger der Jugendhilfe den Abschluss entsprechender Vereinbarungen nicht ausdrücklich verbietet.
2. Auch im Rahmen von § 29 SGB II besteht grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch, wenn Leistungen rechtswidrig versagt wurden oder wenn die Leistungsberechtigten mangels Bewilligung von Kinderzuschlag gehindert waren, den Anspruch nach § 6b BKGG durchzusetzen.
3. Die Zuständigkeitsregelungen des § 7 Abs. 3 BKGG und des § 3a des Niedersächsisches Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes (Nds. AG SGB II) vom 16. September 2004 können nicht durch eine kommunale Satzung abgeändert werden.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150011579&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Beim Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft der Eltern mit ihrem Kind zu berücksichtigen - beim Kinderzuschlag ist von den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auszugehen
» Die Rücknahme nach § 44 SGB X steht nach § 11 Abs. 4 BKGG grundsätzlich im Ermessen der Familienkasse.Kinderzuschlag
» Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze - Bereinigung der Unterkunftskosten nach dem Kopfteilprinzip um Anteile, die auf nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder entfallen - Aufteilung der verbleibenden
» Entscheidungen der Sozialgerichte zu Leistungen der Existenzsicherung (SGB II und XII) für Unionsbürger*innen seit 1. Januar 2017
» Angelegenheiten nach § 6a BKGG / Unterkunft / Eigentum, Tilgung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten