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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze - Bereinigung der Unterkunftskosten nach dem Kopfteilprinzip um Anteile, die auf nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder entfallen - Aufteilung der verbleibenden
Unterkunftskosten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach dem im Existenzminimumsbericht genannten Verhältnis
BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nur für Kinder, die der Bedarfsgemeinschaft angehören, kann Kinderzuschlag gewährt werden (vgl BSG Beschluss vom 19.6.2012 - B 4 KG 2/11 B ).
2. Bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze sind die Kosten der Unterkunft und Heizung vorab nach der Kopfteilmethode um diejenigen Anteile zu bereinigen, die auf das nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Haushaltsmitglied entfallen. Erst die danach verbleibenden Kosten der Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft sind in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus dem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ergibt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186220&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nur für Kinder, die der Bedarfsgemeinschaft angehören, kann Kinderzuschlag gewährt werden (vgl BSG Beschluss vom 19.6.2012 - B 4 KG 2/11 B ).
2. Bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze sind die Kosten der Unterkunft und Heizung vorab nach der Kopfteilmethode um diejenigen Anteile zu bereinigen, die auf das nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Haushaltsmitglied entfallen. Erst die danach verbleibenden Kosten der Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft sind in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus dem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ergibt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186220&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
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