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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung nach dem SGB II - keine Hilfebedürftigkeit bei Antragstellung - Freizügigkeitskonto in der Schweiz

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Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Aug 2015 - 11:11

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2015 - L 1 AS 2015/14



Leitsatz ( Autor )
Für einen Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II ist als verwertbares Vermögen auch ein nach Ausreise aus der Schweiz bar auszahlbares Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto zu berücksichtigen.

 Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179537&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1864/

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