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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Interessanter Ansatz: SG Bayreuth sieht KdU Richtlinie wegen fehlender Veröffentlichung einer Verwaltungsvorschrift als unwirksam an

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Beitrag von Willi Schartema Di 7 Jul 2015 - 9:40

Das SG Bayreuth hat einen neuen Strang der KdU Debatte eröffnet. Es sieht die KdU Richtlinie, basierend auf einem sog. „schlüssigem Konzept von A & K“  vom Jobcenter Fichtelgebirge als unwirksam an, da KdU RiLi’s eine Verwaltungsvorschrift mit unmittelbarer Außenwirkung darstellten  die gegenüber Dritten ordnungsgemäß bekannt zu geben sei. Das SG Bayreuth bezieht sich auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil  aus Nov. 2004 (zur Pauschalierung im BSHG)und leitet daraus ab, dass wegen fehlender förmlicher Bekanntgabe, die Verwaltungsvorschrift mit Außenwirkung unwirksam sei.

Das Urteil gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Bayreuth-vom-26.05.2015.pdf

Die Argumentation im Urteil ist inhaltlich und systematisch richtig. Es ist daher zu empfehlen, diese Debatte aufzugreifen und zu vertiefen und mit Musterwidersprüchen und Ü-Anträgen  KdU-Reduktionen dahingehend anzugreifen und dies zu gerichtlichen Überprüfungen kommen zu lassen da außerhalb der KdU – Satzungen in (fast?) keiner Kommune eine Bekanntmachung in entsprechender Form erfolgte.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1855/

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