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Beitrag von Willi Schartema Di 16 Jun 2015 - 16:58

Dann möchte ich auf zwei Sonderrundschreiben des RLP Landkreistag und des Bundesministeriums für Finanzen hinweisen in denen es um die Kontoeröffnungen für  Asylsuchende geht. Für die Beratungspraxis dürften beide Schreiben nicht unwichtig sein.

Sie sind hier zu finden:



http://www.harald-thome.de/media/files/Kontoer-ffnung-f-r-Fl-chtlinge-und-Asylsuchende.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1849/

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