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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Interview mit Richter des Vorlagebeschlusses vom SG Gotha

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Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Jun 2015 - 20:10

Der Gothaer Richter Jens Petermann, der als Vorsitzender der 15. Kammer des SG  Gotha, wegen der Sanktionen  den Vorlagebeschluss zum BVerfG gemacht hat, war früher Bundestagsabgeordneter  der Linken. Er sagt im Interview: „Sanktionen gefährden die Existenz. Der Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum darf nicht bei 150 Euro enden. Der muss schon mindestens den Regelsatz betragen, der im Übrigen im Moment bei 399 Euro liegt.“

Dazu ein Interview unter: http://www.mdr.de/nachrichten/video275314.html

Jetzt springt selbst der Deutsche Verein auf und formuliert: Hartz-IV Sanktionen sind verfassungsrechtlich bedenklich.

Näheres dazu: https://www.deutscher-verein.de/de/aktuelles-2015-hartz-iv-sanktionen-sind-verfassungsrechtlich-bedenklich-1827,485,1000.html

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1846/

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