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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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SGB II-Bezieher haben regelmäßig sechs Monate Zeit, um überhöhte Unterkunftskosten zu senken.
SG Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 12. Februar 2015 - S 10 AS 2625/13
Leitsätze ( Autor )
1. Eine Verkürzung der Frist kann bei besonderen Umständen erforderlich sein, z.B. wenn die Grenzen angemessener Kosten bei weitem überschritten und binnen der Regelfrist unverhältnismäßig hohe Kosten auflaufen würden.
2. Da dies hier aber nicht der Fall sei, müsse das Jobcenter zumindest für sechs Monate die tatsächlichen Mietkosten übernehmen.
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/956.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2015-01-01&enddate=2015-12-31
Anmerkung: Vgl. SG Hildesheim, Beschl. v. 01.06.2010 - S 54 AS 149/10 (PKH) - Die Frist muss aber mindestens so lange laufen, bis die Betroffenen fristgemäß kündigen konnten; SG Koblenz, Gerichtsbescheid v. 20.05.2010 - S 16 AS 444/08 - ein Abweichen von dem Sechsmonatszeitraum nach unten ist begründungsbedürftig, in atypischen Fällen kann auch eine kürzere Frist festgelegt oder unter Umständen die Frist auch verlängert werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/
Willi S
Leitsätze ( Autor )
1. Eine Verkürzung der Frist kann bei besonderen Umständen erforderlich sein, z.B. wenn die Grenzen angemessener Kosten bei weitem überschritten und binnen der Regelfrist unverhältnismäßig hohe Kosten auflaufen würden.
2. Da dies hier aber nicht der Fall sei, müsse das Jobcenter zumindest für sechs Monate die tatsächlichen Mietkosten übernehmen.
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/956.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2015-01-01&enddate=2015-12-31
Anmerkung: Vgl. SG Hildesheim, Beschl. v. 01.06.2010 - S 54 AS 149/10 (PKH) - Die Frist muss aber mindestens so lange laufen, bis die Betroffenen fristgemäß kündigen konnten; SG Koblenz, Gerichtsbescheid v. 20.05.2010 - S 16 AS 444/08 - ein Abweichen von dem Sechsmonatszeitraum nach unten ist begründungsbedürftig, in atypischen Fällen kann auch eine kürzere Frist festgelegt oder unter Umständen die Frist auch verlängert werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/
Willi S
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