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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Streitigkeiten nach dem SGB XII- Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme der Kosten für eine psychomotorische Förderung

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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 März 2015 - 11:06

Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 12.12.2014 - S 47 SO 90019/09 - rechtskräftig



Leitsätze (Juris )
Bei einem Kind, das an einer spastischen Hemiparese leidet, umfasst die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch eine psychomotorische Förderung, wenn sie im Einzelfall erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175711&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/

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