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Bedarfsdeckung vor Kenntnis des Sozialhilfeträgers - laufender Sozialhilfebedarf
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2014 - L 23 SO 82/13 - Die Revision wird zugelassen.
Zur Frage der Wirkung der Kenntnis des Sozialhilfeträgers nach § 18 SGB XII bei neu entstehenden Bedarfslagen im laufenden Bezug von Sozialhilfeleistungen.
Leitsatz (Autor)
Träger der Sozialhilfe muss einem Hilfeempfänger der Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht keine Fahrtkosten für den Besuch seiner in Dortmund lebenden, schwer erkrankten Mutter erstatten, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis von dem Bedarf des Hilfeempfängers hatte.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175372&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Zur Frage der Wirkung der Kenntnis des Sozialhilfeträgers nach § 18 SGB XII bei neu entstehenden Bedarfslagen im laufenden Bezug von Sozialhilfeleistungen.
Leitsatz (Autor)
Träger der Sozialhilfe muss einem Hilfeempfänger der Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht keine Fahrtkosten für den Besuch seiner in Dortmund lebenden, schwer erkrankten Mutter erstatten, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis von dem Bedarf des Hilfeempfängers hatte.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175372&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
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