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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Feb 2015 - 15:24

Das "Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum" gibt keine Ruhe und hat erneut eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze gefordert. Um die Debatte zu beleben, veranstaltete das Bündnis Ende November eine Fachtagung. Nun ist die Dokumentation der Tagung online.
 
Bei der Fachtagung wurden Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen der  "Existenzsicherung mit und ohne Erwerbsarbeit" diskutiert.
 
Die gesamte Dokumentation (PDF-Dokument, 2 MB) gibt es hier: http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/aktivitaeten/doku_25_11_14.pdf
 
Anlässlich der Tagung hat das Bündnis sein Positionspapier aktualisiert (Stand Januar 2015), das erhebliche Fehlbeträge bei den Regelsätzen nachweist. Das Positionspapier (DIN A4 Broschüre, 40 Seiten plus Aktualisierungseinleger) kann bei der KOS kostenfrei bestellt werden: http://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/643-existentsicherung-mit-und-ohne-erwerbsarbeit.html 



Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

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