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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema So 1 Jul 2012 - 15:55


Von Gabi Stief |
15.11.2011 07:34 Uhr

Eine Prüfgruppe des Bundesarbeitsministeriums kommt zu einem niederschmetternden Ergebnis: Keine der Eingliederungsvereinbarungen, die 2010 kontrolliert wurden, war korrekt und erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.

Berlin. Dies geht aus einem Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Die Eingliederungsvereinbarung, die jeder Hartz-IV-Bezieher im Jobcenter abschließen muss, gilt als das wichtigste Instrument des „Förderns und Forderns“.

In der 2005 eingeführten Eingliederungsvereinbarung wird laut Gesetz verbindlich festgelegt, welche Leistungen das Jobcenter erbringt und was der Hilfebedürftige selbst unternehmen muss, um einen Arbeitsplatz zu finden. Hält er sich nicht an die vereinbarten Pflichten, drohen Sanktionen.

Zwölf Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, von Berlin-Mitte bis Villingen-Schwenningen, wurden überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt keinerlei Angaben, welchen Ein-Euro-Job der Hartz-IV-Bezieher übernehmen soll. Nur in zwei Drittel der Fälle wurde vermerkt, was an Eigeninitiative erwartet wird. „Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht individuell auf den Einzelfall eingingen“, heißt es in dem Bericht.
http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Jobcenter-arbeiten-fehlerhaft

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