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Konzept der Landeshauptstadt Dresden, Fehlen der Kostensenkungsaufforderung - Kenntnis
BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R
Leitsätze (Autor)
1. Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für Unterkunft bestätigt. Leistungsbezieherin hatte für 2012 einen Anspruch auf eine Bruttokaltmiete iHv 294,83 Euro.
2. Auf das Fehlen einer gesonderten Kostensenkungsaufforderung kann sich die Leistungsbezieherin nicht berufen, weil ihr nach den Einzelfallumständen jedenfalls die aus Sicht des Grundsicherungsträgers angemessenen KdU-Aufwendungen und die Obliegenheit zur Kostensenkung weit mehr als sechs Monate bekannt waren.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13643
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für Unterkunft bestätigt. Leistungsbezieherin hatte für 2012 einen Anspruch auf eine Bruttokaltmiete iHv 294,83 Euro.
2. Auf das Fehlen einer gesonderten Kostensenkungsaufforderung kann sich die Leistungsbezieherin nicht berufen, weil ihr nach den Einzelfallumständen jedenfalls die aus Sicht des Grundsicherungsträgers angemessenen KdU-Aufwendungen und die Obliegenheit zur Kostensenkung weit mehr als sechs Monate bekannt waren.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13643
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
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