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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Übernahme der Kosten für MPU nach Führerscheinentzug wegen Trunkenheit.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Sep 2014 - 12:27

Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 25.09.2014 - S 10 AS 2226/14 ER - nicht rechtskräftig

Leitsätze (Autor)



Es handelt es sich nicht um einen unabweisbaren, vom Hartz IV-Regelsatz umfassten Bedarf. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis und die dadurch entstehenden Unkosten, den Führerschein wieder zu erhalten, sind Folge strafbaren Verhaltens.


weiterlesen: http://www.juris.de/jportal/portal/t/lgg/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140902456&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 
 
Anmerkung: S. a. : Pressemitteilung vom 25.09.2014 - Eilantrag abgelehnt: keine MPU auf Hartz IV nach Trunkenheitsfahrt und Führerscheinentzug!: http://www.sg-heilbronn.de/pb/,Lde/Pressemitteilung+vom+25_09_2014/?LISTPAGE=1761096


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/

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