Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide

Nach unten

grundsicherung - Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide  Empty Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderung an die Bestimmtheit des Erstattungsbescheides - fehlende Bezeichnung der aufzuhebenden Bewilligungs- und Änderungsbescheide

Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Sep 2014 - 8:01

Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 16.06.2014 - rechtskräftig



Leitsätze (Autor)
Aufhebungsentscheidung genügt nicht dem Bestimmtheitsgebot gemäß § 33 Abs. 1 SGB X.

Um im Rahmen einer Entscheidung nach §§ 45, 48 SGB X dem Bestimmtheitserfordernis genüge zu tun, müssen die Verwaltungsakte, deren Rücknahme bzw. Aufhebung verfügt werden soll, vielmehr genau bezeichnet werden, d.h. mit ihrem Datum benannt werden (vgl. hierzu ausdrücklich LSG Hamburg, Urteil vom 20.10.2011, Az.: L 5 AS 87/08 und Urteil vom 30.10.2012, Az.: L 4 AS 117/10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.03.2012, Az.: L 15 AS 426/10, Urteil vom 10.08.2011, Az.: L 15 AS 1036/09 und Urteil vom 16.12.2009, Az.: L 9 AS 477/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2006, Az.: L 20 SO 20/06).

Der Bescheid und der Widerspruchsbescheid erwähnen weder im Tenor noch in der Begründung auch nur einen einzigen der vier Bewilligungs- und zahlreichen Änderungsbescheide, die für den genannten Zeitraum erteilt worden waren. Eine hinreichend bestimmte Aufhebung bzw. Rücknahme dieser Bescheide ist damit nicht verfügt worden.

Auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.09.2013 (Az.: B 4 AS 89/12 R) lässt nicht erkennen, dass das Bundessozialgericht eine Benennung der aufzuhebenden Bescheide in jedem Fall und gänzlich für entbehrlich erachtet. Denn in dem zugrunde liegenden Fall benannte der Aufhebungsbescheid in einer "Betreff-Zeile" zumindest die ersten den jeweiligen Bewilligungsabschnitt regelnden Bescheide ausdrücklich mit ihrem Datum (vgl. juris-Rn. 16 des Urteils). Damit besteht aber ein wesentlicher Unterschied zum vorliegenden Fall, in dem weder der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid noch der Widerspruchsbescheid auch nur einen einzigen der zahlreichen Bewilligungs- und Änderungsbescheide nennt.

Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist ferner darauf hinzuweisen, dass der 4. Senat in seinem Urteil vom 29.11.2012 (Az.: B 14 AS 196/11 R) – wenn auch nicht im Rahmen der Bestimmtheit, sondern bei der Frage, ob die Erstattungsforderung rechtswidrig ist oder aber ein Grund für das Behaltendürfen der erbrachten Leistungen besteht – befunden hat, dass Änderungsbescheide, die im Aufhebungsbescheid nicht ausdrücklich genannt werden, nicht aufgehoben sind und damit eine Rechtsgrundlage für die Leistungen bilden. In dieser Entscheidung kommt deutlich zum Ausdruck, dass das Bundessozialgericht eine ausdrückliche Aufhebung der konkreten Bescheide für erforderlich erachtet.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172182&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Vgl. LSG BB, Beschluss vom 25.08.2014 - L 14 AS 3107/13 NZB - Zur Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides (im Anschluss an BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R).

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Aufforderung zur Beantragung der vorzeitigen Altersrente - Unbestimmtheit des Schreibens des Grundsicherungsträgers - Bitte seitens des Jobcenters kein Verwaltungsakt - Bestimmtheit - fehlende
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bewilligung von Leistungen über den Zeitpunkt der Aufnahme einer leistungsausschließenden Ausbildung hinaus -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsakts - keine Heilungsmöglichkeit im Klageverfahren
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme von Bewilligungsbescheiden - Verletzung der Mitteilungspflicht - Umkehr der Beweislast - Erstattung von Leistungen und Beiträgen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme rechtswidriger Bewilligungsbescheide und Erstattung von Leistungen - Hilfebedürftigkeit - Vermögen im Ausland – Steuer-CD Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, 14.03.2018 - L 13 AS 77/15

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten