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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Aug 2014 - 11:15

 Heizkosten - Unzulässigkeit der Bestimmung des Heizbedarfs anhand der rechten Spalte "zu hoch" des bundesweiten Heizspiegel


BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 53/13


Leitsätze (Autor)
Die WAV des Landes Berlin vom 3.4.2012 ist insgesamt unwirksam. Die Verwendung der Werte des bundesweiten Heizspiegels sind nicht geeignet eine Gesamtangemessenheitsgrenze ausreichend zu begründen, weil es nur ein Grenzwert ist (BSG vom 12.5.2013 - B 14 AS 60/12 R ).
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13511&pos=5&anz=65 



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/


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