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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Angriff auf das Streikrecht

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Beitrag von Willi Schartema Di 1 Jul 2014 - 10:32

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch vor der Sommerpause will die Regierung Eckpunkte zur Tarifeinheit
beschließen.
Lest dazu die Artikel im Anhang und hier die ersten Hinweise aus dem
"labournet".
neu im LabourNet Germany am Freitag, 27. Juni 2014:

1. Politik » Gewerkschaften » Tarifpolitik » Allgemeine tarifpolitische Debatte » Tarifeinheit als Selbstzweck? » Dossier:
Gemeinsame Interessen: Koalition will »Tarifeinheit«

Am Mittwoch, 2. Juli, sollen im Bundeskabinett Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit beschlossen werden

a) Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit

"… Die Bundesregierung hat sich auf folgende Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit verständigt…" Das Papier (pdf, ohne Datum) ist Produkt der interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Tarifeinheit und hat die Staatssekretärsrunde der beteiligten Ministerien durchlaufen. Die Eckpunkte sollen am Mittwoch, 2. Juli, im Bundeskabinett beraten (und beschlossen) werden, sofern nicht noch Änderungen erfolgen.
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2014/06/tarifeinheit_eckpunkte.pdf

b) Vorrang für die größte Gewerkschaft Bundeskabinett befasst sich mit
sechs Eckpunkten zur Tarifeinheit

"Die Gewerkschaften haben den Mindestlohn gekriegt, jetzt kommt die Bundesregierung den Arbeitgebern entgegen: Am kommenden Mittwoch beschließt das Kabinett Eckpunkte zur Tarifeinheit…"Artikel von Alfons Frese im Tagesspiegel online vom 26.06.2014
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/vorrang-fuer-die-groesste-gewerkschaft-bundeskabinett-befasst-sich-mit-sechs-eckpunkten-zur-tarifeinheit/10110156.html

c) Eckpunkte zur Tarifeinheit: Frontalangriff auf gewerkschaftliche Rechte

"Zu den heute bekannt gewordenen „Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit“ erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke: Wenn die Eckpunkte tatsächlich in eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit münden, haben wir in Deutschland ein Zweiklassenrecht für Gewerkschaften. Die einen dürfen mit staatlicher Genehmigung Tarifverträge schließen und ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, die anderen müssen sich unterordnen und Ruhe
geben. Wer so denkt und handelt, will keine Tarifautonomie und keine Koalitionsfreiheit – der will Gewerkschaftsmonopole und Streikverbote gesetzlich verordnen. Wir werden einen solchen Frontalangriff auf unsere gewerkschaftliche Existenz nicht hinnehmen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln politisch und rechtlich zur Wehr setzen. Im Falle einer gesetzlichen Regelung werden wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben…" Aus der Marburger Bund – Pressemitteilung vom 27. Juni 2014
(noch nicht online)

Mit kollegialen Grüßen, Roland Neuhaus

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1679/

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