Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.

Nach unten

Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.  Empty Vorläufige Gewährung von ALG II für rumänische Staatsangehörige - Anordnungsgrund für die Vergangenheit (Mietschuldenübernahme) bejaht.

Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jun 2014 - 12:06

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.04.2014 - L 7 AS 502/14 B ER

Leitsätze (Autor)
Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt gegen höherrangiges Recht, nämlich Art. 18 und 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bzw. den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. EU L 166, S. 1 ff. (VO (EG) Nr. 883/2004)) , soweit freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger betroffen sind.
 
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19.09.2013 – C-140/12 ("Brey") ist festzustellen, dass § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II eine Einzelfallprüfung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für wirtschaftlich aktive Unionsbürger weder in zeitlicher Hinsicht noch bezüglich der Verbindung zum innerstaatlichen Arbeitsmarkt noch eine Prüfung der Belastungen für das Sozialsystems vorsieht, obwohl der EuGH selbst bei wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgern einen Ausschluss von Sozialleistungen ohne Einzelfallprüfung und ohne Prüfung der Belastungen für das Sozialhilfesystem für nicht europarechtskonform erachtet (ebenso: HessLSG, Beschluss vom 30.09.2013 – L 6 AS 433/13 B ER; BayLSG, Beschluss vom 19.11.2013 – L 7 AS 753/13 B ER; HessLSG, Urteil vom 20.09.2013 – L 7 AS 474/13 ; Fuchs, ZESAR 2014, S. 103, 111; vgl. auch Behrend, jurisPR-SozR 3/2014, Anm. 1; Janda, ZFSH/SGB 2013, S. 453, 460). Damit dürfte spätestens nach dem Vorlagebeschluss des BSG vom 12.12.2013 ((B 4 AS 9/13 R) eine Verneinung eines Anordnungsanspruchs im Hinblick auf § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II im Verfahren nach § 86b Abs. 2 SGG nicht mehr in Betracht kommen, wenn die Leistungsvoraussetzungen im Übrigen glaubhaft gemacht worden sind.

Einen fortbestehenden schweren unzumutbaren Nachteil aus der Nichtgewährung der Leistungen für den zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Vergangenheit liegenden Zeitraum haben die Antragsteller vorliegend jedenfalls für die beantragten Leistungen für ihre Unterkunft glaubhaft gemacht.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170439&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1672/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Vorläufige Gewährung von Regelleistung einschließlich eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende für rumänische Staatsangehörige - Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt - keine einstweilige Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung
»  Kein Anordnungsgrund für die Vergangenheit - Begrenzung der monatlichen Aufrechnung zur Tilgung mehrerer Darlehen
» Rumänische Staatsangehörige hat Anspruch auf vorläufige und Leistungen der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer ( Ermessensleistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII ).
» Gewährung von ALG II im Rahmen der Folgenabwägung für rumänische Antragsteller
» Italienische Antragsteller haben Anspruch auf ALG II inklusive der Unterkunftskosten im einstweiligem Rechtsschutz - Anordnungsgrund KdU für die Vergangenheit ( hier im Einzelfall bejahend )

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten