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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 2 Apr 2014 - 13:56

Kaum im Praxistest wird es schon wieder über den Haufen geschmissen: Das Super-Hartz IV-Leistungsgewährungsprogramm „ALLEGRO“.
 
Kaum im Praxistest wird es schon wieder über den Haufen geschmissen: Das Super-Hartz IV-Leistungsgewährungsprogramm „ALLEGRO“. In den Testläufen hat sich herausgestellt, dass es auch viel zu kompliziert ist und die Leistungsberechtigten auf ähnliche Weise diskriminiert wie die alte Software. Mensch konnte machen, was er oder sie wollte, mehr als 391 Euro für einen Single plus die zu knappen Wohnkosten kam nicht dabei raus.
 
Als Ersatz ist jetzt „Alegria“ (spanisch für Freude) installiert worden: ausgehend von einem Eckregelsatz in Höhe von 600,--Euro wird das Leben der Menschen jetzt diskriminierungs- und repressionsfrei gewährleistet. Nur in besonderen Fällen wird ähnlich der Unterhaltspflicht bei der Grundsicherung im Alter überprüft, ob ein höheres Einkommen oder hohes Vermögen vorliegen.
 
Dem Vernehmen nach haben wir diesen mutigen Schritt der Gewerkschaft ver.di zu verdanken, die anlässlich eines „kleinen Bundeskongresses“ mit mehreren hundert Leuten das Arbeitsministerium besetzt hat und einen Sockelbetrag iHv 600,-- Euro für alle gefordert und durchgesetzt haben. Die eher zufällig anwesende ehemalige Lebensgefährtin des VW- Personalvorstand Horst Neumann Andrea Nahles (sie sollen auch ein gemeinsames Kind haben - Hurra! Es ist ein  beetle!) wurde kurzfristig als Geisel genommen. Dafür gab es dann noch mal 100 Euro Festbetrag und 3,5 % für alle bei den aktuellen Tarifverhandlungen. Bravo! Gut gemacht! Aus ver.di wird was!


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1441/


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