Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29"Koalition prüft Kehrtwende in der Arbeitsförderung 04.11.2013 · Arbeitslose sollen wieder einen Rechtsanspruch auf Existenzgründer-Zuschüsse erhalten. Die Arbeitslosenversicherung muss sich auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
"Koalition prüft Kehrtwende in der Arbeitsförderung 04.11.2013 · Arbeitslose sollen wieder einen Rechtsanspruch auf Existenzgründer-Zuschüsse erhalten. Die Arbeitslosenversicherung muss sich auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro
einstellen."
In den Koalitionsgesprächen von Union und SPD gibt es Pläne, die vor zwei Jahren drastisch eingeschränkte Existenzgründerförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder auszuweiten. Die Koalitionsarbeitsgruppe für Wirtschaftspolitik trete dafür ein, das Förderinstrument der Arbeitslosenversicherung wieder zu einer sogenannten Pflichtleistung auszubauen, war am Montag aus Teilnehmerkreisen zu erfahren. In diesem Fall hätten grundsätzlich wieder alle interessierten Arbeitslosen einen Anspruch auf die Förderung. Äußerstenfalls könnte das bedeuten, dass sich die Arbeitslosenversicherung auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro einstellen muss.
Union und FDP hatten die Gründerförderung der Arbeitsagentur in der abgelaufenen Legislaturperiode im Zuge ihres Sparpakets nach der Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Ermessensleistung umgewandelt; seither können Arbeitsvermittler Anträge ablehnen, falls sie die Förderung im Einzelfall nicht für sinnvoll halten. Zugleich hatte die schwarz-gelbe Koalition den finanziellen Rahmen für die Förderung drastisch eingeschränkt.
Bis 2011 hatte die Bundesagentur jährlich rund 1,8 Milliarden Euro dafür ausgegeben, gründungswillige Arbeitslose mit gestaffelten Einkommenszuschüssen auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Nach der jüngsten Gesetzesänderung gingen die Ausgaben ebenso wie die Zahl der Geförderten stark zurück: 2012 gab die Agentur noch 890 Millionen Euro dafür aus. 2013 waren es bis September nur noch 152 Millionen Euro. Die Zahl der Geförderten sank von 130.000 auf unter 25.000 Personen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/existenzgruender-zuschuesse-koalition-prueft-kehrtwende-in-der-arbeitsfoerderung-12648319.html
Willi S
In den Koalitionsgesprächen von Union und SPD gibt es Pläne, die vor zwei Jahren drastisch eingeschränkte Existenzgründerförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder auszuweiten. Die Koalitionsarbeitsgruppe für Wirtschaftspolitik trete dafür ein, das Förderinstrument der Arbeitslosenversicherung wieder zu einer sogenannten Pflichtleistung auszubauen, war am Montag aus Teilnehmerkreisen zu erfahren. In diesem Fall hätten grundsätzlich wieder alle interessierten Arbeitslosen einen Anspruch auf die Förderung. Äußerstenfalls könnte das bedeuten, dass sich die Arbeitslosenversicherung auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro einstellen muss.
Union und FDP hatten die Gründerförderung der Arbeitsagentur in der abgelaufenen Legislaturperiode im Zuge ihres Sparpakets nach der Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Ermessensleistung umgewandelt; seither können Arbeitsvermittler Anträge ablehnen, falls sie die Förderung im Einzelfall nicht für sinnvoll halten. Zugleich hatte die schwarz-gelbe Koalition den finanziellen Rahmen für die Förderung drastisch eingeschränkt.
Bis 2011 hatte die Bundesagentur jährlich rund 1,8 Milliarden Euro dafür ausgegeben, gründungswillige Arbeitslose mit gestaffelten Einkommenszuschüssen auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Nach der jüngsten Gesetzesänderung gingen die Ausgaben ebenso wie die Zahl der Geförderten stark zurück: 2012 gab die Agentur noch 890 Millionen Euro dafür aus. 2013 waren es bis September nur noch 152 Millionen Euro. Die Zahl der Geförderten sank von 130.000 auf unter 25.000 Personen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/existenzgruender-zuschuesse-koalition-prueft-kehrtwende-in-der-arbeitsfoerderung-12648319.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Flüchtlingen stünde mehr Geld zu - Leistungen für Asylbewerber sollen angepasst werden Alleinstehende Erwachsene sollen statt bisher 135 Euro Taschengeld im Monat künftig 150 Euro erhalten. Auch bei Jugendlichen und Kindern seien Erhöhungen geplant.
» Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.
» Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.
» Sozialhilferecht: 8.Senat des BSG muss entscheiden, ob sich die Einkommensgrenze von 100.000 Euro in 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf das Einkommen des einzelnen Elternteils bezieht
» Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig
» Hilfebedürftiger fühlt sich schlecht behandelt, weil er einen telefonischen Rückruf eines Mitarbeiters nicht erhalten hat, der ihm zugesagt worden sei. Es geht ihm darum, dass geprüft wird, ob sich ein Mitarbeiter unfair verhalten hat.
» Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.
» Sozialhilferecht: 8.Senat des BSG muss entscheiden, ob sich die Einkommensgrenze von 100.000 Euro in 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf das Einkommen des einzelnen Elternteils bezieht
» Säumigen Selbstständigen darf Krankenkasse nicht kündigen Über eine halbe Million Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Beiträge nicht zahlen. Ihre Schulden summierten sich bis Ende letzten Jahres auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Säumig
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Ihre erste Kategorie :: Probleme mit dem Jobcenter !Fragen und Antworten hier bekommst du Antworten
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema